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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) zur Nutzung der fitness ZONE Gröbenzell

⦁ Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
Der Zugang zu den Fitnessräumlichkeiten in der Olchinger Str. 86, Gröbenzell ist nur mit persönlicher Kundenkarte bzw. Armreif möglich. Der Verlust ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust der Kundenkarte ist eine Gebühr von € 29,- zur Zahlung fällig.
Mitgliedschaftsvereinbarungen sind nicht übertragbar, wenn dies in der Vereinbarung nicht explizit vorgesehen ist. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Nutzung der Räumlichkeiten des Vitaparcs in der Industriestraße 22 a in Gröbenzell sind in der Beitragsstruktur gem. Ziffer C nicht enthalten. Hierfür muss ein zusätzliches Upgrade der Beitragsstruktur erworben werden.
Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt fitness ZONE Gröbenzell zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist. (Weiteres unter C)
⦁ Leistungsbeschreibung
Der Kunde darf grundsätzlich alle Geräte innerhalb der Aktivfläche benutzen. Geringfügige Änderungen oder Beschränkungen des Angebots – wie der Austausch einzelner Geräte – muss der Kunde hinnehmen. Weitere Leistungen sind in der Regel gesondert zu vergüten und können von einer gesonderten Vereinbarung abhängig gemacht werden. Aus der Leistungsvereinbarung lassen sich keine Rechte auf einzelne dieser Leistungen oder auf die Aufrechterhaltung der Bedingungen herleiten, auch wenn sie zunächst oder vorübergehend kostenlos gewährt wurden.
Fitness Zone kann (auch teilweise) zur Renovierung bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr schließen.
⦁ Beiträge und sonstige Zahlungen
⦁ Fälligkeit und Verzugsfolgen
Die Monatsbeiträge (siehe „Beitrag und Zahlungsweise) sind jeweils zum Ersten des Monats und alle übrigen Zahlungen sofort fällig. Ab schuldhaften Zahlungsverzug des Kunden mit zwei Monatsbeiträgen kann fitness ZONE Gröbenzell die Beiträge für die restliche Laufzeit oder Verlängerungsperiode vorzeitig fällig stellen.
⦁ Zahlungsweise Im Falle monatlicher Zahlungsweise soll der Betrag per SEPA-Lastschrift entrichtet werden. Dem Kunden steht es frei einen anderen Zahlungsweg zu wählen oder eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu wiederrufen. Die Gewährung beitragsfreier Monate verlängert grundsätzlich die Laufzeit des Vertrages um die gewährte beitragsfreie Zeit. Für die sich aus dem Vertrag ergebenen Zahlungspflichten tritt/treten bei Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigten persönlich ein. Nach Erreichen der Volljährigkeit geht diese Zahlungspflicht auf das Mitglied über.
⦁ Beitragsanpassung fitness ZONE Gröbenzell hat die Möglichkeit, den Beitrag (Monats- oder Jahresbeitrag) um bis zu 10% pro Jahr zu erhöhen, wobei die Erhöhung pro Vertragsperiode durch den Betreiber nur jeweils einmal pro Vertragsperiode geltend gemacht werden kann. Als Maßstab für die Neufestsetzung des Mitgliedsbeitrages gilt die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
⦁ Schadenfälle
fitness ZONE Gröbenzell haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden bzw. Verlust von Wertgegenständen sowie für Körperschäden.
Bei Ausfall des Betriebes, den fitness ZONE Gröbenzell nicht zu verantworten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. Schuldhafte Sachbeschädigungen in den Sportparkräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
⦁ Kündigung/ Ruhezeitregelung
Beide Seiten können den Vertrag zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angaben von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Die Mitgliedschaftsvereinbarung ruht bei Einberufung zur Bundeswehr oder bei Schwangerschaft höchstens für die Dauer eines Ja hres. Bei Erkrankung, die eine Dauer von 4 Wochen überschreiten, ruht die Mitgliedschaft für die Dauer der im ärztlichen Attest angegebenen Zeit. Die ausgefallene Trainingszeit kann im Anschluss an das Mitgliedschaftsende kostenlos nachgeholt werden. Voraussetzung hierfü r ist die sofortige Vorlage eines ärztlichen Attestes.
⦁ Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten, hand elt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahlungsinformationen, Email und Telefonnummern. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftrags Verarbeiter, die besonders vertraglich zu Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Ve rtrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist fitness ZONE Gröbenzell Olchingerstr. 86, 82194 Gröbenzell, cristina.rottmann@sub.vitaparc-gz.de
Der betroffenen Person stehen die folgenden Rechte zu: das Recht auf Auskunft, ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwi egen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
⦁ Schlussbestimmung
fitness ZONE Gröbenzell ist eine Zweigniederlassung der Vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die ganze Leistungsvereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Juli 2018

Persönliche Daten

Ich möchte über folgende Medien kontaktiert werden:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Online abgegebenen Angebotes durch die versandte Bestätigungsmail zustande. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Vitaparc Sport & Health Gröbenzell GmbH (Industriestr. 22a82194 Gröbenzell, T 08142/6508320) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

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